Goden und Gydjas

Die Priester der Germanen hießen und heißen Goden bzw. weiblich Gydjas. Diese Bezeichnung ist seit 2 Jahrtausenden überliefert, und zwar in allen germanischen Ländern: In Skandinavien durch Runensteine und Sagas, in Deutschland in althochdeutschen Glossen, bei den Ostgermanen in Wulfilas Schrift.

„Goden“ sind Menschen, die als Priester in Verbindung mit den Göttern stehen. Es gibt Überlieferungen, wonach sie in Godenschulen ausgebildet, rituell eingeweiht und auf dem Thing (der Volksversammlung) von den Menschen in einer Wahl angenommen wurden. Die Goden leiten die Feste, verkünden und lehren die heidnische Religion. Es gab auch Goden mit höherem Rang, „Diar-Goden“ genannt, deren Aufgabe es war, das von mehreren Goden abgehaltene Thing zu heiligen und zu leiten. Im alten Island gab es 39 Goden und 12 davon waren Diare.

Die Diare wählen aus ihrem Kreis einen obersten Goden, genannt Allsherjargode oder Gotuater (Godenvater). Der Allsherjargode ist der oberste Gode eines Stammes. Es gibt Hinweise, daß es auch Allsherjargoden für mehrere Stämme gegeben hat, so den Coifi, der der Stammespriester für die Stämme der Angeln und Sachsen war, oder die Stammespriesterin Veleda, die nicht nur für den Stamm der Bructerer, sondern auch der Chaucen, Marser, Usipier, Chatten u. a. zuständig gewesen ist.

Goden waren keine bloßen gewählten Kultleiter oder –beamte, sondern ganz eindeutig bestand auch bei den Germanen ein spirituelles hierarchisches Priestertum, vergleichbar mit den keltischen Druiden. Daß zuweilen Goden weltlich interpretiert werden liegt daran, daß es die Goden als weltliche Häuptlinge auch im christlichen Island noch gab und die Sagaschreiber dieses weltliche Godentum unbewußt auch in die heidnische Zeit zurückdatierten.

Goden tragen ein weißes langes Gewand und zum Opferfest einen roten Überwurf. Zeichen der Godenwürde ist der offene Armring, der eine symbolische Fessel an die Gottheit darstellt.

Im heutigen germanischen Altheidentum gibt es Goden und Gydjas, außerdem den Allsherjargoden. Diar-Goden gibt es derzeit noch nicht.

Im Neoheidentum gibt es keine Goden oder es wird diese Bezeichnung für gewählte oder selbsternannte Kultleiter verwendet, die aber weder über eine Ausbldung, noch eine Weihe durch den Allsherjargoden verfügen. Auf Island ist die Bezeichnung „Allsherjargode“ lediglich ein Name für das Amt des Vereinsvorsitzenden, auch hier gibt es keine Ausbildung oder Initiation.

 
Allsherjargode v. Nahodyl Neményi und Priesterin Sigrun v. Schlichting bei einem Ritual beim WCER.

Die historischen Quellen sowie eine vollständige Darstellung des germanischen Priestertums finden Sie in dem Buch von Baron Árpád v. Nahodyl Neményi, Goden - Die heidnischen Priester der Germanen, Norderstedt 2016, 12,80 €, ISBN 978-3-7322-8352-1.

 

Godenausbildung heute

Da das germanische Altheidentum einen guten Zulauf hat und stetig mehr Menschen sich dazu bekennen, werden auch qualifizierte Goden und Gydjas gebraucht, von denen es noch viel zu wenige gibt. Wichtig ist dabei die Eignung und Bereitschaft, so ein Amt als einen spirituellen Lebensweg zu verstehen und die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. Besser wenige, gut qualifizierte Goden und Gydjas, als viele, die das Amt nicht richtig ernstnehmen und nicht genügend Kenntnisse haben.

Um Gode zu werden, gab und gibt es einige Voraussetzungen. Da ist zunächsteinmal ein bestimmtes Mindestalter, denn wir dürfen annehmen, daß ein Kind nicht Gode werden konnte. Dieses Alter ist nicht überliefert, heute liegt es bei mindestens 25 Jahren, denn erst in diesem Alter legt man sich in seinem Lebensweg und in seinen Ansichten fest. Wer Gode werden will, dem darf das keine Mode- oder eine Nebentätigkeit sein, vielmehr muß es eine Berufung, ein ernstgemeinter Lebensweg sein. Da man noch einen bürgerlichen Beruf ausübt, um sein Leben zu finanzieren, muß dieser bürgerliche Beruf den Anforderungen nach einem ethischen Lebenswandel entsprechen. Niemals darf dieser bürgerliche Beruf als Ausrede oder Entschuldigung herangezogen werden, wenn man seiner Pflicht als Gode nicht nachgehen will. Der bürgerliche Beruf bleibt immer die Nebentätigkeit, der eigentliche Beruf muß der Beruf des Goden sein. Außerdem muß eine Eignung des Kandidaten für diesen Beruf geprüft werden. Und schließlich ist die Stellung des Goden innerhalb der Gemeinde der Heiden zu sehen. Wer gestern noch der Kirche angehörte, der kann heute nicht schon Gode werden, sondern der muß zunächsteinmal den heidnischen Glauben auch praktisch kennenlernen und leben. Bei unseren Vorfahren wuchsen alle Kinder in den heidnischen Glauben hinein und kannten ihn also von klein auf. Dies ist heute nicht mehr so, daher ist eine heutige Bedingung, daß der Anwärter mindestens drei Jahre praktizierender Heide ist bzw. aktiv in einer entsprechenden Vereinigung tätig wurde. Dabei reicht eine bloße, formale Mitgliedschaft natürlich nicht aus, der Anwärter muß den heidnischen Glauben selbst leben und ausüben. Er muß ferner initiierter Heide sein (eine derartige Initiation vollzogen unsere Vorfahren meist mit der Volljährigkeit), dazu gehört rituelles Fasten und das Herbeiführen einer Vision. Und der Anwärter muß dem Lehrstand angehören und einen untadeligen Lebenswandel haben; Menschen, die das nicht haben, Vorbestrafte usw. dürfen keine Goden werden. Dies nachzuweisen ist nicht immer leicht, aber notwendig.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Anwärter bei einem Goden in die Schulung gehen und sich nach Ende der Ausbildung (in der Regel drei Jahre) zur Godenprüfung anmelden, die vor dem Godenrat unter Leitung des Allsherjargoden abgelegt wird. Die schriftlichen Prüfungen sind abgeschafft, es findet lediglich eine mündliche Prüfung statt, wobei die Fragen in einem Losverfahren ausgelost werden. Wird die Prüfung bestanden, dann findet die Weihezeremonie statt und der neue Gode muß sich auf dem Þing seines künftig zu betreuenden Heiligtums von den dortigen Heiden in einer Wahl bestätigen lassen. Derartig ausgebildete Goden werden auch in den Godenrat aufgenommen.

Inhaltlich wird in der Godenprüfung die germanische Religion und Mythologie gefragt, sämtlich eindeutige Fragen. Es geht dabei nicht um die speziellen Deutungen, wie sie die verschiedenen Vertreter des Heidentums bevorzugen, es geht um eindeutige Fakten. Wenn also z. B. Géza v. Nahodyl Neményi die Alben als Naturgeister deutet, Åke Ström aber als verstorbene Ahnen, dann ist dies Deutung. Diese Deutungen sollten einem künftigen Goden bekannt sein, wenn er aber persönlich die Deutung Ströms favorisiert und dies bei der Prüfung so darlegt, wird dies anerkannt. Allerdings sind Grundlagen wie die Anerkennung der Quellen Voraussetzung, denn wenn nicht über die Quellen selbst Einigkeit besteht, können auch darauf aufbauende Fragen nicht beantwortet werden. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann in einem Jahr eine Wiederholung stattfinden. Mit der für alle Gruppen und Einzelpersonen offenen einheitlichen Godenausbildung soll allen die Möglichkeit gegeben werden, in den Godenrat aufgenommen zu werden und damit an der Repräsentation des traditionellen germanischen Heidentums mitzuwirken.

Eine Anmeldung zur Godenprüfung ist an den Allsherjargoden zu richten. Folgende Angaben sind notwendig: Vollständiger Name, mögl. Kultname, Adresse, Telefon, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtszeit, Studium, Beruf, Mitgliedschaft in einer heidnischen Vereinigung, Name der Vereinigung und Zeitraum der Mitgliedschaft, Raucher oder Nichtraucher, Mitgliedschaft in einer nichtheidnischen Religionsgemeinschaft (Kirche), Mitgliedschaft in einer politischen Partei und wann der Kandidat zum Heidentum gekommen ist.

Wird der Anwärter angenommen, beginnt seine Lehrzeit, die hauptsächlich ein Selbststudium ist. Der Allsherjargode leitet die Ausbildung und unterweist den Anwärter auch persönlich. Nach erfolgter Ausbildung kann sich der Anwärter dann zur Godenprüfung anmelden.
 

Russische Heiden (The Slavic Native Faith Communities Union, Rodoljubie) auf dem Weg zum Heiligtum der fünf Götter, Mittsommer 2010.

 

Fünf-Götter-Heiligtum (Pjatibogjie) bei Malojaroslavec, etwa 100 km südwestlich v. Moskau.

 

Wahl des Allsherjargoden

Während die isländischen Allsherjargoden der Gegenwart von den Mitgliedern der isländischen heidnischen Gemeinschaft, der Ásatrúarfelagið, wie Vorsitzende eines Vereins gewählt werden und eine besondere Qualifikation dabei nicht entscheidend ist, sollte es bei den Altheiden in Deutschland nach den Überlieferungen gehen und sichergestellt werden, daß ein Allsherjargode auch wirklich ein qualifizierter Gode ist.

Die wenigen Überlieferungen über die höchsten Priester bei Germanen, Kelten und Balten zeigen, daß die jeweiligen obersten Priester aus dem Kreise der Priester von diesen gewählt wurden. Das Amt konnte also nur von einem Priester besetzt werden. Aus diesem Grunde wurde 1991 ein Rat von Goden gebildet, der die Hauptaufgabe hatte, den Allsherjargoden zu wählen. In diesem Godenrat saßen alle Goden, außerdem die Vorstände der beteiligten altheidnischen Gemeinschaften. Im Jahre 1991 trat der Godenrat zusammen und seine Mitglieder wählten Géza v. Nahodyl Neményi zum Allsherjargoden. Dieses Amt läuft auf Lebenszeit. Der Godenrat bestand 1991 aus 11 Mitgliedern. Die Wahl Géza v. Nahodyl Neményis zum Vorsitzenden des Godenrates, zum Allsherjargoden, wurde auch protokolliert, das Protokoll liegt für Jedermann einsehbar im Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

Der Godenrat kann zusammengerufen werden, wenn wichtige Entscheidungen zu treffen sind. Spätestens wenn ein neuer Allsherjargode gewählt werden muß, wird der Godenrat wieder zusammengerufen werden.

Der Allsherjargode hat nicht die Befugnis, eindeutige Bestandteile der germanischen Überlieferungen außer Kraft zu setzen, sondern er hat lediglich die Befugnis, Dinge der Überlieferungen im Einklang mit den Quellen zu interpretieren. Diese Interpretationen sollen eine Richtleite für alle Suchenden sein und sollen helfen, Meinungsverschiedenheiten zu überwinden. Die Interpretationen des Allsherjargoden sind keine Dogmen und sind für keinen Alt- oder Neuheiden verpflichtend. Jeder Heide hat das Recht, zu glauben, was er will, aber er hat durch den Allsherjargoden die Möglichkeit, zu erfahren, wie die Lehren des traditionellen Altheidentums lauten und wie sie zu verstehen sind.  

Jeder Heide hat das Recht, Eingaben an den Allsherjargoden zu machen die sich auf heidnisch-inhaltliche Dinge beziehen. Der Allsherjargode entspricht dann entweder der Eingabe oder verwirft sie. Folgt er ihr, dann gilt diese Eingabe als offizieller Standpunkt des Altheidentums zu dieser Frage.

Der Allsherjargode vertritt und interpretiert lediglich das germanische Altheidentum. Mit dem modernen Neuheidentum hat er nichts zu tun. Der Allsherjargode spricht auch nicht im Namen von heidnischen Religionsgemeinschaften oder Vereinen, sondern er vertritt ein bestimmte heidnische Lehre, die unabhängig von Vereinen und Gemeinschaften von vielen Menschen praktiziert wird. Diese Lehre wird hauptsächlich durch die Bücher und Hefte des Allsherjargoden verbreitet.

 

Mittsommer 2000: Der damalige isländische zusammen mit dem deutschen Allsherjargoden.
 

In Deutschland gibt es ganz verschiedene sich auf das Heidentum der Germanen berufende Richtungen. Ihre Glaubenslehren unterscheiden sich in den wesentlichen Punkten so stark, daß man von unterschiedlichen Religionen sprechen muß.

Das Alt-Heidentum ist diejenige heidnische Richtung, die sich genauestens auf die überlieferten Quellen bezieht und die das Heidentum der Germanen unverändert auch noch heute praktiziert, während neuheidnische Richtungen moderne, neugeschaffene Rituale verwenden. In fast allen neuheidnischen Richtungen wird ein spirituell verstandenes Priestertum abgelehnt, während es im Altheidentum ein wichtiger Bestandteil ist, der die überlieferte Lehre auslegt und darauf achtet, daß die altheidnische Religion einheitlich bleibt und sich nicht in verschiedene Richtungen und Sekten aufspaltet. Deswegen vertritt der Allsherjargode die neuheidnischen Richtungen nicht und diese erkennen ihn wie auch andere Priester für sich nicht an.

 

Aufgaben der Goden

Wenn wir uns die zitierten und weitere Überlieferungen zum germanischen Priesterwesen ansehen, dann können wir die folgenden Aufgaben ableiten:

  • Leitung eines Heiligtums oder Tempels, d. h. regelmäßiges Ausrichten und Feiern der Jahres- und Lebensfeste darin;
  • Unterhaltung des Heiligtums oder Tempels, d. h. Reinigung und Wartung des Tempelgebäudes, Beschaffung und Wartung der heiligen Gerätschaften;
  • Leitung der Jahresþinge, was Kenntnisse im Rechtswesen voraussetzt, Unterstützung der eigenen Leute (Þingmannen) auf dem Þing;
  • Fahrt zum Alþing und Teilnahme daran in der Lögretta, Mitwirken bei Priesterinitiationen;
  • Durchführung der Götterbefragungen während oder außerhalb der Blóts;
  • Unterrichtung von Hilfspriestern und Godenanwärtern;
  • Unterrichtung und Unterweisung der Mitglieder der eigenen Kultgemeinde (Þingmannen);
  • Leitung von heidnischen Initiationen in die eigene Kultgemeinde;
  • Einnahme des Hoftollr (Tempelzolls, Þingabgabe).
     

 Der Allsherjargode bei der Leitung eines Blóts in Schlesien.

Dies sind wohl die wichtigsten Aufgaben der Goden, die wir aus den Quellen eindeutig ableiten können. Sie setzen umfangreiche Kenntnisse voraus, und zwar Kenntnisse der Glaubenslehren (also u. a. Namen und Bedeutungen der Gottheiten, Geisterglaube, Vorstellungen von Tod, Jenseits, Wiedergeburt, Schicksal, Weltbeschaffenheit, Sinn des Lebens), Kenntnisse der Mythen (Göttermythen, Heldenmythen, Schöpfungs-, Untergangsmythen, mythische Bilder und ihre Deutung), Kenntnisse des Kalenders (Bestimmung der Jahresfesttermine), Kenntnisse der Riten und Bräuche (die Jahresfeste und die Lebensfeste, rituelle Texte wie Anrufungen, Opfersprüche und -hymnen), Götterbefragung (Runenkunde, Runenbedeutung und Loswerfen) und Kenntnisse des Rechts (Þingleitung). Alle diese Kenntnisse setzen eine umfangreiche Ausbildung voraus und können nicht durch einfache Wahl zum Goden erworben werden. Und selbstverständlich reicht es nicht aus, bestimmte Riten der Form nach genau durchzuführen, man muß ihren höheren Sinn auch verstanden haben.

Von einem germanischen Priester wurde nicht nur verlangt, daß er die Riten, Bräuche, Weihehandlungen, Anrufungsformeln oder Rechtstexte kennt, es gibt auch Hinweise darauf, daß er einem ganz bestimmten Lebenswandel und Reinheitsgeboten verpflichtet war.

 

Opferzeremonie vor einem Götterbild am heiligen Baum (Schlesien).
 

Der römische Priester bei einem Ritual mit Géza v. Nahodyl Neményi.

 

 

Géza v. Nahodyl Neményi zusammen mit dem Priester der römischen Heiden.

 

Richtlinien für Goden

Das traditionelle Heidentum geht davon aus, daß Goden (immer auch weiblich gemeint) wenn sie in der überlieferten Weise eingesetzt sind, eine besondere spirituelle Kraft besitzen. Diese besondere Kraft entsteht dadurch, daß die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Weihe durch einen in gleicher Art eingesetzten und lebenden Allsherjargoden (oder drei Diar) und damit Kraftübertragung,
2. Regelmäßiges Feiern der Feste und damit Herstellung einer Verbindung zu den Göttern und Aufnahme von Götterkräften,
3. Beachtung eines besonderen Lebenswandels und Leben nach den Regeln der Götter.

Wenn einer oder mehrere dieser Punkte nicht eingehalten werden, dann ist davon auszugehen, daß die besondere Kraft nicht vorhanden ist.

Als Gode geweiht kann nur werden, wer eine Initiation vollzogen hat (Vorbedingung) und dem Lehrstand oder Adel angehört (wird durch das Horoskop festgestellt). Anwärter, die Neidingstaten begehen oder begangen haben, können nicht Gode werden. Nach der Ausbildung findet eine Godenprüfung (Wissensprüfung) statt, die bestanden werden muß, danach erfolgt die Weihezeremonie durch den Allsherjargoden oder drei Diar. Damit ist der Anwärter Gode, zur Übernahme eines Goðorð (Godengebiet, Gemeinde) ist noch eine Wahlbestätigung durch die Heiden dieses Gebietes notwendig.

Also zusammengefaßt: Gode ist, wer die Vorbedingungen erfüllt und eine Prüfung, Weihe und Wahl hat.

© 2014 Allsherjargode Géza v. Nahodyl Neményi

 

 

 

 
 
 

 

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